Diebstahl geringwertiger Sachen: Anwalt, Rechtsanwalt Strafrecht, Fachanwaltskanzlei Stuttgart

 

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Die komptetente Verteidigung im Strafrecht

 

Anwalt und Rechtsanwalt

 

Herakles Dimitriadis

 

Das Kompetenzteam der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei

 

Wir stehen für Kompetenz und langjährige Erfahrung in verschiedenen Fachdisziplinen. Lernen Sie uns hier besser kennen.

Diebstahl geringwertiger Sachen § 248a StGB

Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen § 248a StGB

Der Diebstahl und die Unterschlagung geringwertiger Sachen werden in den Fällen der §§ 242 und 246 nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.