Sachbeschädigung: Anwalt, Rechtsanwalt Strafrecht, Fachanwaltskanzlei Stuttgart

 

Telefonische Sofortauskunft:


0711 – 820 340 - 0


 

Die komptetente Verteidigung im Strafrecht

 

Anwalt und Rechtsanwalt

 

Herakles Dimitriadis

Das Kompetenzteam der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei

 

Wir stehen für Kompetenz und langjährige Erfahrung in verschiedenen Fachdisziplinen. Lernen Sie uns hier besser kennen.

Sachbeschädigung § 303 StGB

Sachbeschädigung § 303 StGB

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Neue Rechtsprechung bei Sachbeschädigung

Graffiti an S-Bahnwaggons als gemeinschädliche Sachbeschädigung

Graffiti an S-Bahnwaggons als gemeinschädliche Sachbeschädigung

OLG Hamburg Beschl.v. 04.12.13 -2 REV 72/13 (2) " Ss 118/13- = BeckRS 2014, 01433 = NJW-Spez. 2014, 88

Laut OLG Hamburg kann das Besprühen von S-Bahn-Waggons mit Graffiti deren öffentliche Funktion beeinträchtigen, so dass eine gemeinschädliche Sachbeschädigung gem. § 304 StGB vorliegt.

 

Anm.:

Kritik an diesem Urteil: Die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Nahverkehrs (deren Störung Voraussetzung für die geforderte Gemeinschädlichkeit ist, wird durch das Besprühen der Waggons nicht in Frage gestellt.