Sperrfristanordnung: Anwalt, Rechtsanwalt Stuttgart:

 

Telefonische Sofortauskunft:


0711 – 820 340 - 0


Das Kompetenzteam der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei

 

Wir stehen für Kompetenz und langjährige Erfahrung in verschiedenen Fachdisziplinen. Lernen Sie uns hier besser kennen.

Ausnahme Sperrfristanordnung

Ausnahme von der Sperrfristanordnung

AG Lüdinghausen -16 Cs-82 Js 9592/11-13/12- (NZV 2012,500)

 

Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,65 Promille ist die Anordnung einer Sperre von 6 Monaten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis auch dann geboten, wenn es sich um einen "unbelasteten" Angeklagten handelt. Auch das Ausnehmen einzelner Fahrzeugsparten von der Sperre, um drohenden wirtschaftlichen Konsequenzen zu begegnen, scheidet aus, wenn für eine ausreichende Abschirmung der Gefährtung des Maßregelzwecks keine hinreichenden objektiven Umstände vorliegen.