Beleidigung im Straßenverkehr: Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Stuttgart:
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Beleidigung im Strassenverkehr gem. § 185 StGB
Beleidigung im Straßenverkehr § 185 StGB
Beleidigungen kommen auch im Straßenverkehr nicht wenig
häufig vor. Eine der häufigsten Beleidigungsarten dürfte der sog. „Stinkefinger“ sein.
Beleidigung ist der rechtswidrige Angriff auf die Ehre eines
anderen durch die vorsätzliche Kundgebung einer Missachtung
desselben.
Beispiele hierfür sind nicht nur o.g. Stinkefinger, sondern
auch das Tippen mit dem Finger gegen die Stirn, wie auch verbale beleidigende Äußerungen.
Die Beleidigung muss verstanden werden, in fremder nicht
verständlicher Sprache liegt keine Beleidigung vor.
Liegen gegenseitige Beleidigungen vor, so werden die Verfahren regelmäßig eingestellt, wenn beide Täter die Taten bestreiten.