Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr: Anwalt, Rechtsanwalt Stuttgart:

 

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Fahrlässige Tötung im Strassenverkehrsstrafrecht gem. § 222 StGB

Tatbestand

 

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Erläuterung:

 

Hier gilt im Wesentlichen das bei der fahrlässigen Körperverletzung Ausgeführte. Der Tatbestand tritt hier aber erst ein, wenn die fahrlässige Handlung den Tod eines Dritten verursacht hat.

Wird z.B. eine Unfallstelle nicht hinreichend gesichert und es kommt aus diesem Grunde zu einem Nachfolgeunfall mit Todesfolge droht Anklage wegen fahrlässiger Tötung. In diesen Fällen ist das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung immer gegeben. Liegt eine schwere Eigenverletzung vor, kann unter engen Voraussetzungen (geringer Schuld) eine Einstellung des Verfahrens möglich sein.

Ist Alkohol im Spiel, so muss sogar mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung gerechnet werden.

 

Bei Vorhandensein einer Rechtschutzversicherung übernimmt
diese auch hier regelmäßig die Kostendeckung.