Brandstiftung: Anwalt, Rechtsanwalt Strafrecht, Fachanwaltskanzlei Stuttgart
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Die komptetente Verteidigung im Strafrecht
Anwalt und Rechtsanwalt
Herakles Dimitriadis
Das Kompetenzteam der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei
Wir stehen für Kompetenz und langjährige Erfahrung in verschiedenen Fachdisziplinen. Lernen Sie uns hier besser kennen.
Brandstiftung § 306 StGB
Brandstiftung § 306 StGB
(1) Wer fremde
1. | Gebäude oder Hütten, | |
2. | Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen, | |
3. | Warenlager oder -vorräte, | |
4. | Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, | |
5. | Wälder, Heiden oder Moore oder | |
6. | land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse |
in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.