Fischwilderei: Anwalt, Rechtsanwalt Strafrecht, Fachanwaltskanzlei Stuttgart
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Die komptetente Verteidigung im Strafrecht
Anwalt und Rechtsanwalt
Herakles Dimitriadis
Das Kompetenzteam der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei
Wir stehen für Kompetenz und langjährige Erfahrung in verschiedenen Fachdisziplinen. Lernen Sie uns hier besser kennen.
Fischwilderei § 293 StGB
Fischwilderei § 293 StGB
Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts oder Fischereiausübungsrechts
1. | fischt oder | |
2. | eine Sache, die dem Fischereirecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört, |
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.