Der Strafbefehl im Strafrecht: Anwalt, Rechtsanwalt Strafrecht, Fachanwaltskanzlei Stuttgart

 

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Die komptetente Verteidigung im Strafrecht

 

Anwalt und Rechtsanwalt

 

Herakles Dimitriadis

Das Kompetenzteam der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei

 

Wir stehen für Kompetenz und langjährige Erfahrung in verschiedenen Fachdisziplinen. Lernen Sie uns hier besser kennen.

Der Strafbefehl im Strafrecht

Nach § 407 StPO kann auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren dadurch vereinfacht und eine Hauptverhandlung vermieden werden, indem das Strafgericht dem Erlass eines Strafbefehls zustimmt.

 

Siehe hierzu § 407 StPO:

 

(1) Im Verfahren vor dem Strafrichter und im Verfahren, das zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehört, können bei Vergehen auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft die Rechtsfolgen der Tat durch schriftlichen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung festgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft stellt diesen Antrag, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet. Der Antrag ist auf bestimmte Rechtsfolgen zu richten. Durch ihn wird die öffentliche Klage erhoben.

(2) Durch Strafbefehl dürfen nur die folgenden Rechtsfolgen der Tat, allein oder nebeneinander, festgesetzt werden:

  1. Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Verfall, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung,
  2. Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der die Sperre nicht mehr als zwei Jahre beträgt,
  2a. Verbot des Haltens oder Betreuens von sowie des Handels oder des sonstigen berufsmäßigen Umgangs mit Tieren jeder oder einer bestimmten Art für die Dauer von einem Jahr bis zu drei Jahren sowie
  3. Absehen von Strafe.

Hat der Angeschuldigte einen Verteidiger, so kann auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr festgesetzt werden, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

(3) Der vorherigen Anhörung des Angeschuldigten durch das Gericht (§ 33 Abs. 3) bedarf es nicht.

Kostenreduzierung beim Strafbefehl

Der Strafbefehl im Strafrecht ist häufig auch für den Betroffenen die bessere Möglichkeit das Strafverfahren zu beenden.

Es wird eine oft für den Betroffenen unangenehme Strafverhandlung vermieden, das Strafverfahren kann deutlich verkürzt werden und die Gesamtkosten des Strafverfahrens sind deutlich niedriger, da Gerichts-, Zeugen-, Sachverständigen- und höhere Anwaltskosten vermieden werden können.

 

Der kluge Anwalt wird sich daher nach voriger eingehender Rücksprache mit seinem Mandanten und Vorlage der amtlichen Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft um Beantragung eines Strafbefehls bemühen, wenn eine sonstige Strafverteidigung nicht hinreichend erfolgreich erscheint, um so einen schnellen und für den Betroffenen "günstigen"  Abschluss des Strafverfahrens zu erreichen.

Fristen beim Strafbefehl

Ab Zugang des Strafbefehls gilt eine Einspruchsfrist von 2 Wochen ab Zugang des Strafbefehls beim Betroffenen. Wird diese Einspruchsfrist nicht gewahrt, so wird dieser Rechtskräftig !

Geldstrafe im Strafbefehl

Die im Strafbefehl verhängte Geldstrafe bemisst sich zum einen nach Tagessätzen. Die Anzahl der Tagessätze hängt  davon ab, wieviele Tagessätze üblicherweise bei einer gleichartigen Tat von den Gerichten verhängt werden. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes hängt widerrum vom Einkommen des Betroffenen ab und dessen Unterhaltspflichten, etc.

Dies sollte vor Erlass eines Strafbefehls zwingend vorab mit dem beauftragten Rechtsanwalt besprochen werden, welcher ggf. bereits im Vorfeld zu den Einkünften des Betroffenen gegenüber der Staatsanwaltschaft ausführt.

Strafbefehl in deutscher Sprache ?

Nach dem LG Gießen muss ein Strafbefehl gegen einen nicht der deutschen Sprache mächtigen Angeklagten zusammen mit einer schriftlichen Übersetzung zugestellt werden.

LG Gießen Beschl.v. 29.04.15 -7 Qs 48/15- = BeckRS 2015, 10797 = NJW-Spezial 2015, 441