Fahrlässige Tötung: Anwalt, Rechtsanwalt Strafrecht, Fachanwaltskanzlei Stuttgart

 

Telefonische Sofortauskunft:


0711 – 820 340 - 0


 

Die komptetente Verteidigung im Strafrecht

 

Anwalt und Rechtsanwalt

 

Herakles Dimitriadis

 

Das Kompetenzteam der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei

 

Wir stehen für Kompetenz und langjährige Erfahrung in verschiedenen Fachdisziplinen. Lernen Sie uns hier besser kennen.

Fahrlässige Tötung § 222 StGB

Fahrlässige Tötung § 222 StGB

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.