Zeugen im Strafrecht: Anwalt, Rechtsanwalt Strafrecht, Fachanwaltskanzlei Stuttgart

 

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Zeugen im Strafrecht

Pflicht des Gerichts zur audiovisuellen Vernehmung einer Opferzeugin

Pflicht des Gerichts zur audiovisuellen Vernehmung einer Opferzeugin

BVerfG Beschl.v. 27.02.14 -2 BvR 261/14- = BeckRS 2014, 47891 = NJW-Spez. 2014, 185

Das BVerfG hat ein Strafgericht nun mit einer einstweiligen Anordnung angewiesen, eine Opferzeugin nur im Wege einer audiovisuellen Vernehmung nach § 274a StPO zu vernehmen.

 

Nachdem diese Entscheidung des BVerfG unanfechtbar ist, zeigt sich, dass ggf. sinnvoll sein kann, eine anderslautende Entscheidung eines Strafgerichts mittels Verfasungsbeschwerde anzugreifen.

Das BVerfG zeigt hier auf, dass es dem Interesse eines Zeugen größeres Gewicht beimisst, als die ordentlichen Gerichte, welche § 274a StPO eher restriktiv auslegen.

Verlesbarkeit einer Erklärung des Zeugen in der Hauptverhandlung

Verlesbarkeit einer Erklärung des Zeugen in der Hauptverhandlung

BGH Beschl. v. 11.11.15 -2 StR 180/15- = BeckRS 2015, 20997; NJW-Spezial 2016, 57

Nach einem neuen Beschluss des BGH dürfen schriftliche Erklärungen eines Zeugen, der von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, auch dann nicht verlesen werden, wenn der Zeuge zuvor in der Verhandlung Einlassungen gemacht hat.

 

Dieser Entscheidung des BGH wird allg. zugestimmt, weil eine Verlesung auch den durch § 53 StPO bezweckten Schutz des Vertauensverhältnisses zwischen Berufsgeheimnisträger und Angeklagtem unterlaufen würde.