Sicherheitsverwahrung im Strafrecht: Anwalt, Rechtsanwalt Strafrecht, Fachanwaltskanzlei Stuttgart

 

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Herakles Dimitriadis

 

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Sicherheitsverwahrung im Strafrecht

Sicherheitsverwahrung in Altfällen

Sicherheitsverwahrung in Altfällen

BGH Urt.v. 11.03.14 -5 StR 563/13- = BeckRS 2014, 06845 = NJW-Spez. 2014, 249

Der BGH hat entschieden, dass die Sicherheitsverwahrung bei bis zum 31.05.13 begangenen taten weiterhin nur mit der Einschränkung strikter Verhältnismässigkeit i.S.d. BVerfG-Rechtsprechung angeordnet werden darf.