Zeugnisverweigerungsrecht im Strafrecht: Anwalt, Rechtsanwalt Strafrecht, Fachanwaltskanzlei Stuttgart

 

Telefonische Sofortauskunft:

 

0711 – 820 340 - 0

 

 

Die komptetente Verteidigung im Strafrecht

 

Anwalt und Rechtsanwalt

 

Herakles Dimitriadis

NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle Stuttgart

 

Wir stehen für Kompetenz und langjährige Erfahrung in verschiedenen Fachdisziplinen. Lernen Sie uns hier besser kennen.

Zeugnisverweigerungsrecht im Strafrecht

Ordnungsgemäße Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht

BGH Beschl.v. 04.06.14 -2 StR 656/13- = BeckRS 2014, 17700 = NJW-Spez. 2014, 665

BGH beschäftigt sich hier mit der Frage, ob ein Ermittlungsrichter bei der Vernehmung einer zeugnisverweigerungsberechtigten Person diese darüber belehren muss, dass ihre Aussage gegebenenfalls auch dann in die Hauptverhandlung eingeführt werden kann, wenn sie erst dort von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht.

 

Ein Zeuge kann schon zurecht davon überrascht sein, dass seine frühere Aussage in einer Hauptverhandlung verwertet werden kann, obwohl er sich nun auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft.

Daher ist eine rechtzeitige Belehrung des Zeugen über diesen Umstand Gebot der Rechtsstaatlichkeit.