Zeugnisverweigerungsrecht im Strafrecht: Anwalt, Rechtsanwalt Strafrecht, Fachanwaltskanzlei Stuttgart
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Anwalt und Rechtsanwalt
Herakles Dimitriadis
NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle Stuttgart
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Zeugnisverweigerungsrecht im Strafrecht
Ordnungsgemäße Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht
BGH Beschl.v. 04.06.14 -2 StR 656/13- = BeckRS 2014, 17700 = NJW-Spez. 2014, 665
BGH beschäftigt sich hier mit der Frage, ob ein Ermittlungsrichter bei der Vernehmung einer zeugnisverweigerungsberechtigten Person diese darüber belehren muss, dass ihre Aussage gegebenenfalls auch dann in die Hauptverhandlung eingeführt werden kann, wenn sie erst dort von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht.
Ein Zeuge kann schon zurecht davon überrascht sein, dass seine frühere Aussage in einer Hauptverhandlung verwertet werden kann, obwohl er sich nun auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft.
Daher ist eine rechtzeitige Belehrung des Zeugen über diesen Umstand Gebot der Rechtsstaatlichkeit.