Sexueller Missbrauch von Kindern: Anwalt, Rechtsanwalt Strafrecht, Fachanwaltskanzlei Stuttgart

 

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Anwalt und Rechtsanwalt

 

Herakles Dimitriadis

 

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Sexueller Missbrauch von Kindern § 176 StGB

Sexueller Mißbrauch von Kindern § 176 StGB

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

  1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
  2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
  3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
  4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

Sexueller Missbrauch von Kindern per What´sApp ?

Sexueller Missbrauch von Kindern per What´sApp ?

OLG Hamm Beschl.v. 14.01.16 -4 RVs 144/15- = BeckRS 2016, 02677 = NJW-Spezial 2016, 185

Nach dem OLG Hamm handelt es sich bei Kurznachrichten per sms, What´sApp, etc. um Schriften i.S.v. § 176 IV Nr.3 i.V.m. § 11 III StGB und erfüllen daher den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern.