Fahrlässige Tötung: Anwalt, Rechtsanwalt Strafrecht, Fachanwaltskanzlei Stuttgart
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Die komptetente Verteidigung im Strafrecht
Anwalt und Rechtsanwalt
Herakles Dimitriadis
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Fahrlässige Tötung § 222 StGB
Fahrlässige Tötung § 222 StGB
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.